AGBs

 

Allgemeine Verkaufs, Lieferungs - und Zahlungsbedingungen Martin Becker Verpackungen GmbH, A m Stadion 50, 45659 Recklinghausen (Stand Januar 2005)

I. Allgemeines

1.

Unsere Verkaufs-, Lieferungs - und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote jedes zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages über Warenlieferungen mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden und/oder für einen oder mehrere Voraufträge andere Bedingungen galten. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.

Angebote sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich, auch dann, wenn dies nicht besonders erwähnt ist.

3.

Aufträge sind nur durch unsere Auftragsbestätigung angenommen. Nebenabsprachen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bestätigte Aufträge sind nicht mehr stornierbar. Bei Lieferung ab Lager gilt unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Widerspruch kann nur unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich eingelegt werden. Stillschweigen gilt als Einverständnis.Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn ihnen durch uns kein ausführlicher Widerspruch erfolgte. Unser Kunde gilt stets als Inverkehrbringer des Zeichens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes („Der grüne Punkt“) i. S. der VerpackungsVO und hat somit die dafür anfallenden Gebühren eigenverantwortlich abzuführen, uns in jedem Fall aber von einer Inanspruchnahme,

und zwar auch im Hinblick auf eine Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen und deren Verwertung, sowie etwa anfallender Bußgelder freizustellen. Verpackungskosten, insbesondere Leih- und Abnutzungs- und Entsorgungsgebührenfür Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Kunden.


II. Lieferung, Versand

1.

Lieferung, Verladung und Versanderfolgen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist,auf die Rechnung und Gefahr des Käufers unversichert ab Werk unabhängig davon, werdie Frachtkosten trägt. Ohne besondere Anweisung des Käufers, die unsererschriftlichen Bestätigung bedarf, ist die Art des Beförderungsweges und –mittels unsüberlassen und erfolgt nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellsteVerfrachtung. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtszeitigerfolgt, so steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von 14 Tagenvom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Lieferfristen geltenstets vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wirdiese verbindlich in schriftlicher Form zusagen und damit das Beschaffungsrisikoübernehmen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung bzw. dem Eingang aller für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, soweit diesevom Kunden beizubringen sind, und laufen grundsätzlich bis zum Versand.

2.

Durch unvorhergesehene Schwierigkeiten bei uns oder unseren Vorlieferanten– Betriebsstörungen,
Streiks,Transportschwierigkeiten,Krieg, Aussperrungen, Rohmaterialmangel oder sonstige Maßnahmen höherer Gewalt– verlängert sich die Lieferzeit entsprechend zu einem zumutbaren Ausmaß ohne jeglichen Anspruch des Käufers auf Schadensersatz und berechtigt uns, unsere Lieferungsverpflichtungen ganz
oder teilweise aufzuheben, sollten die Umstände es erfordern. Bei Überschreiten der Lieferzeit hat der Käufer eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form zu setzen.

3.

Schadensersatzansprüche wegen Verzug und Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit uns
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Ausführung des Auftrags anzulasten sind. Wir übernehmen in keinem Fall eine Haftung für Ansprüche auf Deckungskauf, entgangenen Gewinn usw. Wir sind von unserer Lieferpflicht befreit, sofern hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde sich mit der Erfüllung einer uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeit in Verzug befindet.


III. Zahlungsbedingungen 

1.

Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung,ausschließlich Fracht. Ab EUR 750,00 netto Warenwert frachtfrei Empfangsstation. Die Höhe des Skontosatzes und die Zahlungsziele werden individuell vereinbart. Bei Zahlungsfristüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe
von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnkosten in Höhe von EUR 13,00, wobei jeweils der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgebend ist. Weitergehende Ansprüche werden davon nicht berührt. Die Rechnungsregulierung durch Scheck und/oder Wechsel erfolgt grundsätzlich zahlungshalber und bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Zustimmung. Schecks und Wechsel werden unter Vorbehalt des Gegenwerteinganges gutgeschrieben. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Regelmäßig in Zahlung genommene Wechsel verpflichten uns jedoch nicht auch weiterhin Wechsel in Zahlung zu nehmen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen, die Zurückbehaltung des Kaufpreises und andere als vereinbarte Abzüge sind unzulässig. Sofern offene Rechnungsbeträge nicht bezahlt sind, ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und kann sämtliche noch ausstehende Lieferungen aus Abschlüssen per Nachnahme versenden oder Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

2.

Eine Änderung in der Person des Käufers oder in dessen Vermögensverhältnissen, z.B. bei drohender Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 18 Insolvenzordnung), die nach Abschluss des Kaufvertrages eintritt, oder erst nachträglich bekannt wird, berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten oder für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitenzu verlangen. Der Kaufpreis für schon gelieferte Waren wird dann sofort fällig und kann gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden.

3.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.


VI. Eigentumsvorbehalt

1.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks und Wechsel unser Eigentum. Dieser Vorbehalt erstreckt sich entsprechend auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Mit der Annahme der Waren tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine aus der Veräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es hierbei nicht. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen; außergewöhnliche Verfügungen , wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und –abtretungen sindunzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.


2.

Kommt der Kunde trotz unserer Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Ware ohne vorherige
Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

3.

Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, sowie zur Verwendung der von uns gelieferten Ware. Ebenso erlischt die Ermächtigung zum Einzug abgetretener Forderungen; bei einem Scheck -oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.



V. Mängelrüge, Haftung


1.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder unterbleibt die Sendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf ihn über.

2.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen.Dies gilt für jeden Kunden, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, für alle erkennbaren, und für Nichtkaufleute im Sinne des HGB für alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen. Transportschäden und Fehlmengen, auch bei verpackter Ware, sind umgehend nach Übergabe der Ware fernmündlich mitzuteilen und schriftlich, und zwar insbesondere auch auf den Versandpapieren zu bestätigen. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Abmessungen und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen. Bei begründeten Beanstandungen haften wir nur bis zur Höhe der von uns gelieferten Waren, müssen aber alle weitergehenden Ansprüche auf Schadenersatz, Erstattung von Lohn - und Materialkosten, ausschließen. Es steht uns frei, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Ersatz oder Gutschrift kann nur gegen zurückgegebene Waren erfolgen. Jede Lieferung oder jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft; etwaige Mängel bei einer Lieferung sind ohne Rechtsfolge für andere Lieferungen. Die Brauchbarkeit der von uns gelieferten Verpackungsmaterialien für bestimmte Verwendungszwecke gewährleisten wir nicht und können hierfür keinerlei Haftung übernehmen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verarbeitung entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.Farbabweichungen, die die Folieneinfärbung betreffen, lassen sich von Fertigung zu Fertigung nicht immer vermeiden; sie geben keinen Grund zur Beanstandung.

3.

Die Sachmängelansprüche des Kunden verjähren, bei der Lieferung von neuen Sachen,ein Jahr nach Übergabe der Kaufsache.

4.

Dem Verkäufer sind Mehr - und Minderlieferungen bei unbedruckter Ware bis zu 10%, bei bedruckter Ware bis zu 15% gestattet. Die zulässigen Breiten - und Längentoleranzen betragen +/ - 5%. Für Stärken - und Gewichtsschwankungen gelten die allgemein üblichen Toleranzen nach GKV: an einzelnen Stellen +/ - 20% bezogen auf das theoretische Gesamtgewicht +/ - 10%. Eine Gewähr für Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben kann nicht geleistet werden. Kleinere Passerdifferenzen und geringfügige Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen müssen wir uns vorbehalten. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3% vorbehalten. Bei Beanstandungen unterwerfen sich der Käufer und der Verkäufer der GKV Prüf- und Bewertungsklausel, Fassung Oktober 1959 für (Hochdruck) Polyäthylen -Folie und Erzeugnisse daraus, nach der die reklamierte Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird.


VI. Muster


1.

Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, deren Eigenschaften sind insoweit nicht zugesichert.

2.

Der Besteller trägt seinerseits die Verantwortung und haftet dafür, dass die von ihm bestellten Markenzeichen, Warenaufmachung und W erbetexte bzw. Rechte Dritter nicht verletzen. Eine
Nachprüfung in dieser Hinsicht erfolgt durch uns nicht. Entwürfe, Reinzeichnungen und Klischees werden von uns zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Diese bleiben, soweit sie über uns angefertigt sind, in unserem Gewahrsam und können nicht herausverlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Eine Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen, Manuskripte und andere zur Verfügung gestellten Gegenstände besteht nur 6 Monate seit Auslieferung des letzten mit dem Gegenstand gefertigten Auftrages. Alle Entwürfe bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt, noch Dritten oder Wettbewerbsfirmen zugänglich gemacht werden. Wir benötigen für jede Druckfarbe ein Gummiklischee, das von einer 3mm Metall -Ätzung abgenommen wird. Wenn vom Kunden keine verbindliche Druckskizze vorliegt, wird der Druck von uns nach bestem Wissen festgelegt. Klischeekosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Bei Druckaufträgen können Änderungen, die den Drucktext betreffen, nur bei sofortiger Anzeige erfolgen. Die vorstehenden Verkaufs , -Zahlungs - und Lieferbedingungen bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für alle Geschäftshandlungen mit uns. Andere Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

3.

Unsere Bedingungen gelten vom Käufer als anerkannt, wenn er nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die Gültigkeit eines auf Grund dieser Verkaufs -, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zustande gekommenen Kaufvertrages im übrigen unberührt.



VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand


Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsvorfälle mit unserer Firma ist Recklinghausen.



VIII. Datenschutzklausel, Schlussbestimmung

1.

Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftbeziehung eingespeichert sind – soweit gesetzlich zulässig – verwendet bzw. übermittelt werden.

2.

Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.




 
 
 
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